Rechtsprechung
BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 60/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 60/01
- BPatG, 20.01.2005 - 27 W (pat) 60/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 60/01
Denn danach kann auch die Form einer Ware grundsätzlich die Kennzeichnungsfunktion einer Marke erfüllen, ohne dass sie irgendeine willkürliche Ergänzung aufweisen müsste (vgl. EuGH WRP 2002, 924, 929 [Rz. 49 f.] - Philips/ Remington). - BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98
Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten …
Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 60/01
Zwar ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Verkehr einem bestimmten, lediglich einen Teil der betreffenden Ware ausmachenden dreidimensionalen Formelement - hier also die Gestaltung eines in diesen Waren eingebauten Ventils - je nach konkreter Ausgestaltung der in Rede stehenden Waren im Einzelfall eine herkunftshinweisende Funktion beimisst, wenn dieses Element gegenüber den sonstigen Gestaltungselementen der Ware hervortritt (vgl. BGH GRUR 2002, 171, 174 - Marlboro-Dach; WRP 2003, 521, 524 - Abschlussstück). - BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00
"Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis
Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 60/01
Zwar ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Verkehr einem bestimmten, lediglich einen Teil der betreffenden Ware ausmachenden dreidimensionalen Formelement - hier also die Gestaltung eines in diesen Waren eingebauten Ventils - je nach konkreter Ausgestaltung der in Rede stehenden Waren im Einzelfall eine herkunftshinweisende Funktion beimisst, wenn dieses Element gegenüber den sonstigen Gestaltungselementen der Ware hervortritt (vgl. BGH GRUR 2002, 171, 174 - Marlboro-Dach; WRP 2003, 521, 524 - Abschlussstück). - EuGH, 29.04.2004 - C-456/01
Henkel / HABM
Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 60/01
a) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b) der Gemeinschaftsmarkenverordnung, welcher mit dem durch § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ins deutsche Recht umgesetzten Art. 3 Abs. 1 Buchstabe b) der Ersten Markenrechtsrichtlinie identisch ist, besitzt nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllt, konkrete Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift (vgl. EuGH MarkenR 2004, 224, 229 [Rz. 39] - Waschmitteltabs;… EuGH MarkenR 2004, 231, 236 [Rz. 37] - Quadratische Waschmitteltabs). - EuGH, 29.04.2004 - C-468/01
Procter & Gamble / HABM
Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 60/01
a) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b) der Gemeinschaftsmarkenverordnung, welcher mit dem durch § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ins deutsche Recht umgesetzten Art. 3 Abs. 1 Buchstabe b) der Ersten Markenrechtsrichtlinie identisch ist, besitzt nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllt, konkrete Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift (…vgl. EuGH MarkenR 2004, 224, 229 [Rz. 39] - Waschmitteltabs; EuGH MarkenR 2004, 231, 236 [Rz. 37] - Quadratische Waschmitteltabs).